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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Vermietung von Ferienwohnungen (AGB)

von Marcel Klöppner
Liliengrund 6, 99817 Eisenach
Tel. 03691 8614944
villa-liliengrund@gmx.de

Die vorstehenden Kontaktdaten können auch für Fragen, Reklamationen und Anregungen genutzt werden.

1. Allgemeines

Diese AGB stellen einen bindenden Vertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter dar und regeln die Beziehung zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Buchungen von Ferienwohnungen über diese Website unterliegen diesen AGB’s, so dass sich der Mieter mit diesen einverstanden zu erklären hat. Ist der Mieter mit den AGB nicht einverstanden, ist die Nutzung der Website und die Buchung einer Ferienwohnung nicht erlaubt.
Die Registrierung auf der Website ist nur solchen Personen gestattet, die rechtlich verbindliche Verträge abschließen können. Aus diesem Grund dürfen die Leistungen nur von Personen ab 18 Jahren genutzt werden. Der Mieter versichert, dass er hierbei wahrheitsgemäße und vollständige Angaben macht. Die Daten sind durch den Mieter aktuell zu halten. Der Vermieter ist berechtigt Mieter bei unwahren oder unvollständigen Angaben von der Nutzung des Webportals vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen.
Dem Vermieter ist es erlaubt, Änderungen an den AGB vorzunehmen. Hierüber wird der Mieter mittels einer E-Mail innerhalb einer Frist von 20 Tagen informiert.
Bei Nutzung der Website, zur Kontaktaufnahme und für die Durchführung der Buchungen werden personenbezogene Informationen benötigt, beispielsweise der volle Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Mieters. Für weitere Informationen zu den personenbezogenen Daten, wird auf die Datenschutzerklärung (https://www.villa-liliengrund.com/datenschutz) verwiesen. Wenn der Mieter seine Telefonnummer angibt, ist bitte zu beachten, dass gemäß bestehender regionaler Bestimmungen eventuell das Recht besteht, sich in einer Einspruchsliste eintragen zu lassen, bspw. in Deutschland die sog. Robinsonliste (https://www.robinsonliste.de).

2. Mietvertrag | Zahlung

Der Mieter kann über die Website https://www.villa-liliengrund.com/ des Vermieters eine unverbindliche Anfrage stellen. Auf diese unverbindliche Anfrage wird dem Mieter ein Angebot per E-Mail übersandt. Darüber hinaus hat der Mieter die Möglichkeit direkt über die Internetseite https://www.villa-liliengrund.com/ nach Auswahl des jeweiligen Apartments verbindlich zu buchen.
Mit der Bestätigung des Angebotes durch den Mieter oder die verbindliche Buchung des Mieters auf der Website des Vermieters wird eine Anzahlung von 25% fällig.

Diese ist im Voraus innerhalb von 5 Tagen nach Zugang der Bestätigung des Angebotes bzw. der Buchungsbestätigung an den Vermieter auf folgendes Konto zu zahlen:

Kontoverbindung:
Marcel Klöppner
IBAN: DE30 1203 0000 1066 7165 47
BIC: BYLADEM1001

Der Mietvertrag kommt unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Bis zum Eingang der Anzahlung bei dem Vermieter unter Berücksichtigung der Zahlungsfrist ist die Ferienwohnung reserviert.
Die Restzahlung der Miete in Höhe von 75% des Mietpreises muss spätestens 7 Tage vor Anreise ohne nochmalige Aufforderung bei dem Vermieter auf dem oben genannten Konto eingegangen sein.
Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen der Anzahlung oder Restzahlung vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Vermieter ist dann berechtigt, eine Entschädigung geltend zu machen, und zwar nach den Pauschalen gemäß Ziffer 10 dieses Vertrages.
Bei einer kurzfristigen Buchung (maximal 7 Tage vor Anreise) ist der Gesamtbetrag sofort vor Anreise zu zahlen, ohne dass eine Anzahlung erforderlich ist. Eine EC-Kartenzahlung bzw. Kreditkartenzahlung ist vor Ort nicht möglich.

3. Ankunft

Die Ferienwohnung steht dem Mieter am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter einen ungefähren Zeitraum des Eintreffens des Mieters vorab mitzuteilen. Sollte eine verspätete Anreise erfolgen, wird um eine rechtzeitige Rückmeldung gebeten. Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort an der Ferienwohnung.

4. Tourismusförderabgabe

Die ortsübliche Tourismusförderungsabgabe wird von der Stadt Eisenach erhoben und richtet sich nach der jeweiligen Satzung zur Erhebung einer Tourismusförderabgabe der Stadt Eisenach. Der Vermieter ist verpflichtet, die Tourismusförderungsabgabe vom Mieter einzuziehen. Die Tourismusförderungsabgabe wird mit dem Mietpreis eingezogen.

5. Haustiere

Haustiere sind nicht gestattet.

6. Beschaffenheit der Mietsache

Geringfügige Abweichungen des Mietgegenstandes insbesondere hinsichtlich einzelner Ausstattungsmerkmale von den im Internet oder anderweitig ersichtlichen Abbildungen sind möglich und begründen keine Mangel der Mietsache.

7. Verpflichtungen des Mieters

Die Ferienwohnung darf nur mit der vertraglich vereinbarten Personenanzahl (Erwachsene und Kinder, inkl. etwaiger Aufbettungen) bewohnt und benutzt werden. Bei Überbelegung wird sich das Recht vorbehalten, unangemeldete Personen abzuweisen oder zusätzliche Kosten zu verlangen.
Etwaige Beanstandungen des Mietobjektes (einschließlich solcher des Reinigungszustandes) sind unverzüglich nach Kenntniserlangung dem Vermieter anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass das Mietobjekt der vertraglichen Vorgaben entspricht. Alle Mietsachen oder sich darin befindliche Gegenstände (bspw. Gläser, Teller, sonstige Gegenstände), die während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhandengekommen sind, müssen vom Mieter ersetzt werden. Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Mietzeit entstehen, sofort zu melden. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist, dass ihn oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft. Der Mieter, der Vertragspartner wird, haftet persönlich für alle Mitreisenden.
Das Rauchen in der Ferienwohnung ist nicht erlaubt. Während des Aufenthaltes ist jeder Mieter verpflichtet, die Ferienwohnung selbst sauber zu halten.
Der Mieter hat die Pflicht das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch Mitreisende und Angehörige die Mietbedingungen einhalten. Die Eingangstür soll grundsätzlich geschlossen sein und beim Verlassen des Hauses per Schlüssel verschlossen werden. Mit den Ressourcen Wasser und Strom ist schonend umzugehen. Alle Fenster sind bei Verlassen der Wohnung zu schließen, um mögliche Schäden durch Unwetter oder Einbruch zu vermeiden.
Bei Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen des Mieters ist der Vermieter berechtigt, die fristlose Kündigung auszusprechen und räumen zu lassen. Alle Folgeschädigungen und zusätzlicher Aufwand wird an den Mieter ohne Abzug weiterberechnet.

8. Internetnutzung

Dem Mieter steht in der Ferienwohnung ein Internetzugang zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass der Vermieter keinen Einfluss auf Datenvolumen, Geschwindigkeit und Zustand des Netzbetriebes hat und eine Haftung ausgeschlossen ist.
Der Mieter verpflichtet sich den Internetanschluss nicht rechtswidrig zu nutzen, insbesondere keine
- Verbreitung oder Empfang von strafbaren und/oder rechts- und/oder sittenwidrigen Inhalten oder Hinweis auf solche Inhalte;
- rechtswidrige Kontaktaufnahme;
- Nutzung von Peer-to-Peer Netzwerken („Tauschbörsen“);
- Verletzung von nationalen und internationalen Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichnungsrechten sowie sonstigen gewerblichen Schutz- und Persönlichkeitsrechten;
- Eindringen in fremde Datennetzwerke, Datenspeicher oder Endgeräte („Hacking“);
- Herstellung von Verbindungen, die Zahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden oder Dritte zur Folge haben;
- Unaufgeforderter Nachrichtenversand („Spamming“);
- Benutzung von Einrichtungen oder Ausführen von Anwendungen, die zu Störungen/Veränderungen der Funktionalität oder Struktur des zur Verfügung gestellten lnternetanschlusses führen oder führen können.
Soweit der Mieter gegen diese Pflichten verstößt, haftet dieser auf Schadensersatz.

9. Abreise

Am Abreisetag ist die Wohnung bis 11:00 Uhr zu räumen und besenrein (Mülleimer leeren, Flaschen und Papier entsorgen, Abwaschen, Geschirrspüler ausräumen) zu übergeben. Im Falle einer Nichteinhaltung/Erfüllung dieser Verpflichtung ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 20 EUR nachträglich in Rechnung zu stellen.

10. Rücktritt vom Mietvertrag I Stornogebühren

Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass bei Rücktritt und Absage des Mieters Stornogebühren zu Lasten des Mieters entstehen. Hierzu werden folgende Regelungen vereinbart:
Bis zu 7 Tage vor der Anreise können Gäste kostenlos stornieren. Der Gast zahlt im Falle einer Stornierung in den 7 Tagen vor der Anreise einen Betrag in Höhe des Gesamtpreises.
Bei Nichterscheinen des Mieters bzw. Stornierung am Anreisetag betragen die Rücktrittskosten 100% des Mietpreises. Zum Ausweis der Kosten wird eine Stornoabrechnung erstellt und ggf. eine entsprechende Rücküberweisung der geleisteten Zahlung vorgenommen. Dies erfolgt bis zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit. Die vorgenannten Rücktrittskosten gelten vorbehaltlich eines vom Mieter für den durch den Mietausfall entstehenden Schaden zu erbringenden Gegenbeweises und sind auf den durch den Mietausfall entstandenen konkreten Schaden beschränkt. Die im Mietvertrag vereinbarte Mietzeit ist bindend. Eine verspätete Anreise oder eine verfrühte Abreise wird nicht erstattet bzw. vergütet. Der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung wird empfohlen.

11. Haftung

Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder bei einem Verstoß gegen das Produkthaftungsgesetz. Unbeschadet dessen haftet der Vermieter bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Bei wesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten) handelt es sich um Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Der Vermieter kann nicht für Einflüsse haftbar gemacht werden, die er nicht selbst zu vertreten hat (bspw. durch Beeinträchtigungen auf Grund von Straßen- bzw. Bauarbeiten).
Für in die Wohnungen durch den Mieter eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nicht.

12. Höhere Gewalt

Wird die Erfüllung des Mietvertrages in Folge höherer Gewalt am Ort der Ferienwohnung oder näheren Umgebung (Umkreis 20 km) (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen) unmittelbar und erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Parteien vom Mietvertrag zurücktreten, ohne dass die Vertragsparteien zur gegenseitigen Zahlung eines Ersatzes verpflichtet sind.

13. Salvatorische Klausel | Schriftform | Anwendbares Recht

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland